Das Mindestmaß

Die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfehlen eine Gehegegrundfläche von mindestens 5000 cm², also beispielsweise einer Größe von 100 x 50 cm.

 

Dieses Mindestmaß bezieht sich sowohl auf Zwerghamster wie auch auf Goldhamster. Diese Gehegegrundfläche muss durchgängig gegeben sein, Etagen und Ebenen in der Höhe erweitern nur die Nutzfläche, nicht aber die Grundfläche.

Hamster erscheinen zwar eher klein, bewältigen jedoch in freier Natur pro Nacht kilometerweite Strecken und beleben große Territorien. Durch diesen natürlich gegebenen Bewegungsdrang benötigen sie die angegebene Mindestgrundfläche von 5000 cm² um sich auch in der Heimtierhaltung wohl zu fühlen und richtig ausleben zu können.

 

In der folgenden Studie des Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, der Vetsuisse - Fakultät der Universität Bern gibt als Empfehlung für das Grundmaß eines Hamstergeheges sogar eine Größe von 1 m² an: Behaviour of golden hamsters (mesocricetus auratus) kept in four different cage sizes

 

 


Wir empfehlen, das Mindestmaß als absolutes Minimum anzusehen und den Tieren, wenn möglich, ein Gehege mit deutlich größerer Grundfläche anzubieten.